Jede Wählerin und jeder Wähler hat 80 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
Wahl des Stadtrats - Probestimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 80 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.